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Insertionsregeln

Für das Inserieren von Onlineanzeigen gelten folgende Insertionsregeln sowie grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften der Schweiz, insbesondere das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die Preisbekanntgabeverordnung und die Energieverordnung. Die 100 Prozent Landtechnik GmbH kann jederzeit Inserate oder deren Inhalt ohne Rücksprache löschen, sollten diese den Insertionsregeln oder dem Gesetz widersprechen.    
 

Bedingungen und Verkaufsobjektangaben

  • Es sind nur Verkäufer mit Geschäftssitz in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zugelassen, welche ihre Angebote an Kunden in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein richten.
  • Das Verkaufsobjekt muss physisch in der Schweiz oder dem Fürstentum Lichtenstein vorhanden und im Eigentum des Verkäufers sein.
  • Das Online Inserat betrifft eindeutig nur das physisch vorhandene Verkaufsobjekt und keine alternativen Objekte, insofern sind pauschale Verkaufsobjektbezeichnungen, Umschreibungen oder Erwähnungen, wie z. B. «Diverse» untersagt.
  • Sämtliche Angaben und mitgeteilte Beschreibungen zum Verkaufsobjekt sind für den Verkäufer verbindlich, z. B. Jahrgang, Betriebsstunden, Ausrüstung, ausgeführte Servicearbeiten, Abgas- und Motorfahrzeugkontrollen, Zustand usw.
  • Sämtliche Angaben zum Verkaufsobjekt sind seitens Verkäufer wahrheitsgetreu zu deklarieren.
 

Preisangaben

  • Grundsätzlich soll die Preisangabe mit dem Endkundenpreis inkl. MwSt. erfolgen.
  • Bei Preisangaben exkl. MwSt. ist die Erwähnung «für Kunden und Händler mit MwSt. Abrechnung» zwingend anzugeben.
  • Sämtliche Preisangaben beinhalten das vollständige inserierte Verkaufsobjekt.
 

Bildangaben

  • Bilder haben grundsätzlich das tatsächliche Verkaufsobjekt im Original darzustellen und dürfen in keiner Art und Weise irreführend sein.
  • Bei Verwendung eines «Platzhalterbildes» muss zwingend ein entsprechender Hinweis angebracht werden.
  • Der Verkäufer bestätigt mit der Bildzustellung, dass keine Urheberrechte verletzt werden und die Bilder ohne Einschränkung durch die 100 Prozent Landtechnik GmbH verwendet werden dürfen.
 

Kontaktangaben

  • Sämtliche Kontaktangaben (insbesondere Telefonnummern) sind nur aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zugelassen.
 

Änderungen

100 Prozent Landtechnik GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorgängige Ankündigung Änderungen an den vorliegenden Insertionsregeln vorzunehmen.  
 

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Die Nutzung der Online-Plattform der 100 Prozent Landtechnik GmbH untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der 100 Prozent Landtechnik GmbH.